Antwort des BMEL (Büro Cem Özdemir) auf unseren mehrfachen Antrag auf Einführung einer bundesweiten Katzenschutzverordnung

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihr Schreiben an Herrn Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, das beim Verbraucherlotsen unter der Bearbeitungsnummer 2024022810001031 geführt wird. Der Verbraucherlotse ist die zentrale Anlaufstelle für Bürgeranfragen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Wir bitten um Verständnis, dass Ihr Anliegen leider nicht persönlich von Herrn Bundesminister Özdemir beantwortet werden kann.

Sie thematisieren die Problematik herrenloser Katzen und plädieren für eine bundesweite Katzenschutzverordnung. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachreferat im BMEL können wir Ihnen nun die folgenden Informationen geben.

Die zugrundeliegende Tierschutzproblematik ist in der Bundesrepublik Deutschland regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. Auch aus diesem Grund ist in § 13b des Tierschutzgesetzes eine Ermächtigung geregelt, die es den zuständigen Behörden der Länder ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Haus- und Hofkatzen in bestimmten Gebieten zu verbieten oder zu beschränken. Dies kommt einer Kastrationspflicht für Freigängerkatzen gleich. Zur Überwachung der Befolgung der Kastrationspflicht können die Landesregierungen auch die Kennzeichnung und Registrierung der Katzen anordnen.

Mit Blick auf den Tierschutz bei der Haltung von und dem Umgang mit Katzen sind jedoch grundsätzlich – insbesondere aus Gründen der größeren Reichweite – europaweit geltende Regelungen zu bevorzugen. Umso erfreulicher ist die Tatsache, dass die Europäische Kommission kürzlich einen Verordnungsvorschlag zum Tierschutz bei Hunden und Katzen vorgelegt hat. Dieser Regelungsvorschlag beinhaltet erstmals europaweite Vorgaben zum Schutz von Katzen. Er soll wichtige Regelungslücken insbesondere bei der Zucht, beim Handel und der Vermittlung von Hunden und eben auch Katzen schließen.

Darüber hinaus ist es vorgesehen, eine Pflicht zur Identifizierung von Hunden und Katzen, die in der Europäischen Union angeboten werden, sowie deren Registrierung in einer Datenbank einzuführen. Auch wenn der Fokus des Legislativvorschlags der Europäischen Kommission auf der Eindämmung des illegalen Handels mit Hunden und Katzen liegt, werden die Vorschriften ebenso dem Schutz freilebender Katzen dienen. Die Bundesregierung wird gegenüber der Europäischen Kommission für möglichst ambitionierte Regelungen zum Schutz von Hunden und Katzen in der Europäischen Union eintreten.

Wir bedauern, dass Sie auf Ihre bisherigen Anfragen keine Antwort erhielten und danken Ihnen, dass Sie sich nochmals Zeit genommen haben zu schreiben. Problemschilderungen, Kritiken und Anregungen sind eine wichtige Informationsquelle für das BMEL.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
C. Schäfer
(Verbraucherlotsin)

Verbraucherlotse für Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlichen Verbraucherschutz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Stabsstelle 73 „Pressestelle, Bürgerangelegenheiten“
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*Übertragung der Original-E-Mail aufgrund der besseren Lesbarkeit durch uns*

Katzenhilfe Langenau e.V.